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20.12.2010: MKK unterliegt im Gasstreit - Rückzahlungen in Millionenhöhe rechtens

Das Amtsgericht Gelnhausen hat einem in einem juristischen Musterfall einem Gaskunden Rückzahlungen von 2.500 Euro für zuviel gezahlte Gaskosten rückwirkend zugestanden.

Dieses Urteil ist nun maßgeblich für weitere Klagen und weiterführend auch für alle betroffenen 23.000 Gaskunden des Versorgers. Damit ergibt sich eine theoretisch einklagbare Rückforderungssumme von ca.50 Millionen Euro, die das Unternehmen aufbringen müßte. Das brächte die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ernsthaft in Gefahr.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im März 2010 entschieden, dass Gaspreise für Privatkunden nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen. Dies sei aber in einigen Tarifen der Gasversorgung Main-Kinzig der Fall gewesen. Daher forderten die klagenden Kunden zu Recht eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Gasabschläge bis zum Jahr 1990 rückwirkend.

Auch wer keinen Widerspruch gegen die unzulässige Erhöhung der Gaspreise erhoben hat, hat als Kunde laut einem Urteil des BGH vom Juli 2010 Anspruch auf Rückzahlungen.


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