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Nachdem ein Gaskunde erfolgreich gegen die Stadtwerke Münster geklagt hat, will das Unternehmen 30.000 Gaskunden Geld zurückerstatten, um eine Klagewelle zu vermeiden. In den Sonderverträgen hatte sich eine ungültige Preisanpassungsklausel befunden, die Gegenstand der Klage war und vom gericht für ungültig erklärt wurde. In der Folge sind alle Preisanpassungen, die nach dem BGH-Grundsatzurteil erfolgten, nicht gültig und anfechtbar. Die Vorgehensweise der Stadtwerke ist bislang bundesweit einzigartig. Die Kunden müssen, um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, dafür unterschreiben, auf eine Klage gegen den Versorger zu verzichten. |