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20.04.2011: Ärger um TelDaFax - Wer in die Grundversorgung zurückfällt, kann sofort kündigen

Immer mehr Regionalversorger kündigen ihre Verträge mit dem Discounter TelDaFax wegen ausstehender Rechnungen, zuletzt geschehen in Düsseldorf, Bochum, Mülheim und Gelnhausen.

Weil TelDaFax in vielen Fällen bei den Nutzungsentgelten für die Versorgungsnetze säumig blieb, haben die Netzbetreiber das Recht, die Verträge zu beenden.

Für die betroffenen TelDaFax-Kunden bedeutet das, dass sie automatisch in die Grundversorgung ( Ersatzversorgung ) zurückfallen, die in vielen Fällen wesentlich teurer ist.

Die Stiftung Warentest hat im Zusammenhang mit TelDaFax darauf hingewiesen, dass mit der Kündigung des Vertrages zwischen Netzbetreiber und Teldafax nicht automatisch der Vertrag zwischen Kunden und Teldafax beendet ist. Betroffene Kunden in der Ersatzversorgung sollten in jedem Falle selbst den Vertrag aktiv beenden. Dazu müssen sie Teldafax zunächst eine Frist von acht Tagen einräumen, um die Belieferung wieder aufzunehmen. Danach können die Kunden den TelDaFax-Vertrag fristlos kündigen und sich dabei auf § 314 BGB berufen. Der Paragraph regelt Kündigungen aus gewichtigen Gründen, z.B. wenn wie im Falle TelDaFax dem Verbraucher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

Die Kündigung sollte zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte neben einem Widerruf der Einzugsermächtigung auch den Zählerstand enthalten.

Wer Geld im Voraus bezahlt hat, z.B. im Rahmen der Sonderabschläge oder eine Kaution hinterlegt hat, sollte den Betrag für die restliche Laufzeit unbedingt zurückfordern. Wer nach wie vor von Teldafax beliefert wird, hat dagegen kein sofortiges Kündigungsrecht.



 


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