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25.05.2011: Teldafax: Verbraucherzentralen empfehlen unter Umständen Kündigung des Gasvertrages

Der angeschlagene Gasanbieter TelDaFax bleibt weiter unter Druck. Immer mehr Netzbetreiber drohen, ihm den Zugang zum örtlichen Gasnetz zu sperren, oder haben es bereits getan. Viele Verraucherzentralen empfehlen inzwischen betroffenen Kunden eine gesonderte Kündigung ihres TelDaFax-Vertrages.

Der Hintergrund: Nach wie vor hat TelDaFax Mühe, die fälligen Durchleitungsgebühren an die Gasnetzbetreiber zu zahlen. Die Kunden werden im Falle einer Sperrung in die so genannte Ersatzversorgung übernommen, das heißt sie fallen in den Grundversorgungstarif ihres örtlichen Netzbetreibers zurück, worüber sie in der Regel von diesem selbst informiert werden.

Die Verbraucherzentralen empfehlen in diesem Fall, den Vertrag mit TelDaFax gesondert zu kündigen sowie so schnell wie möglich aus dem teuren Grundversorgungstarif in einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Wenn die Sperrung des Netzes für TelDaFax lediglich droht, sollten Verbraucher abwägen, ob es nicht sinnvoller ist abzuwarten, ob TelDaFax weiter liefern kann.

Was Kunden bei einer Kündigung beachten sollten:

  • Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben abgeschickt werden.
  • Es sollte eine Frist zur Wiederaufnahme der Lieferungen von 10 Tagen gesetzt werden. Danach kann unter Berufung auf § 314 BGB "aus wichtigem Grund" fristlos gekündigt werden.
  • Die Zählerstände zum Stichtag der Übernahme in die Ersatzversorgung sollten enthalten sein.

Einen Musterbrief zur Fristsetzung und Kündigung finden sie hier>>>


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