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Bundesministerin Ilse Aigner vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die deutschen Gaskunden aufgerufen, ihren Gasanbieter zu wechseln.
Gleichzeitig räumte die Ministerin mit verbreiteten Irrtümern auf wie dem Glauben, dass es zu Problemen mit der Gasversorgung bei einem Wechsel kommen könnte. Eine unterbrechungsfreie Gasversorgung sei durch Gesetze sichergestellt, so sie Ministerin. Wechselwillige Gaskunden brauchen nur ihre Postleitzahl und ihren Jahresgasverbrauch samt Zählerstand mit Zählernummer angeben, alles weitere regele der neue Gasanbieter. Mit einem Gasanbietervergleich im Internet könnten die Kunden bequem, alle Rabatte und Sparmöglichkeiten auf einen Blick zu sehen. Das Kleingedruckte sollte trotzdem bei Vertragsabschluss gelesen werden, um zu vermeiden, dass ein Vertrag mit unflexiblen Laufzeiten oder langfristigen Kündigungsfristen zustande kommt. Verträge mit Vorkasse oder Mindestabnahmemengen sollten vermieden werden. |